Straffälligenhilfe

Die zentrale Aufgabe der Straffälligenhilfe ist die Wiedereingliederung der Straffälligen in unsere Gesellschaft nach ihrer Entlassung aus der Haft. Der Weg in die Freiheit stellt sich für die zu Entlassenden und die haftentlassenen Personen häufig als sehr problematisch dar und erzeugt gerade im Übergang oft eine besondere Risikolage: Familienangehörige und Freunde haben sich abgewandt, die Wohnung konnte nicht gesichert werden, es gibt Unsicherheiten bei Behördengängen und keine finanzielle Absicherung, bestehende Arbeitslosigkeit und keine ausreichende Qualifikation, Ausweisdokument und persönliche Unterlagen fehlen, Schulden, Vorurteile und vieles mehr.

Die Beratungsstelle für Inhaftierte, Haftentlassene und deren Angehörige sowie das Ambulant Betreute Wohnen für Haftentlassene beraten die straffällig gewordenen Personen in der Haft und nach ihrer Entlassung und unterstützen sie bei der Bewältigung aller anstehenden Problemlagen. Unsere langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Straffälligenhilfe hat gezeigt, dass eine zeitnahe Beratung und intensive Begleitung nach der Haftentlassung besonders wichtig sind, um eine Resozialisierung und erfolgreiche Rückführung in die Gesellschaft zu erreichen.

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